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Du hast als Radfahrer die Vorschriften im Straßenverkehr missachtet? Das rät unser Unfallexperte

David Prestele

Laut Statista steigt die Entwicklung des Fahrradbestandes von Jahr zu Jahr. Doch leider verändert sich die Infrastruktur für Zweiräder nicht in der gleichen Geschwindigkeit. Laut dem ADFC (Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club) ist das größte Problem für die Sicherheit von Radfahrern die überalterte und dramatisch unterdimensionierte Infrastruktur. Zugeparkte, viel zu schmale Radfahrstreifen, die im Nichts oder an der nächsten Baustelle enden, kennt man aus jeder Stadt. In manchen Städten mangelt es einfach auch an Fahrradwegen. Kein Wunder, dass sich die Verkehrsminister der Bundesländer für mehr Sicherheit einsetzen wollen.

Ein Streitfaktor zwischen den Verkehrsteilnehmer ist dennoch oft die Unkenntnis und die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln. Viele Verkehrsteilnehmer kennen ihre Rechte und Pflichten nicht genau – fühlen sich aber häufig im Recht. Ob Handynutzung oder das Aufsetzen von Kopfhörern: Als Radfahrer hast du grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Fahrer von Autos, Motorrädern und anderen Fahrzeugen.

Diese Vorteile genießt du allerdings als Radfahrer:

1.    An Autoschlangen vorbeifahren

Als Radfahrer darfst du an Ampeln an stehenden Autos vorbeifahren. Das gilt allerdings nur, wenn genug Platz vorhanden ist. Zwischen stehenden Fahrzeugen ist dies verboten.

2.    Parken von Fahrrädern

Bezüglich des Abstellens von Fahrrädern gilt: Parken darfst du dein Rad grundsätzlich überall. Es darf dann nur den Verkehr oder die Sicht nicht behindern oder beeinträchtigen. Sogar am Straßenrand kannst du dein Rad abstellen. Bei Dunkelheit solltest du dieses jedoch laut StVO dort nicht unbeleuchtet stehen lassen. Hier schaffen ein Warnschild oder reflektierende Flächen Abhilfe.

Wichtig: „Fahrräder abstellen verboten“-Schilder musst du nicht beachten. Die StVO sieht ein solch allgemeines Verbot nicht vor. Solange du mit deinem Rad niemandem im Weg stehst oder etwas beschädigst, hast du keine Strafe oder andere Konsequenzen zu fürchten.

3.    Vorfahrt für Radfahrer bei Hindernissen

Autofahrer müssen bei Hindernissen auf ihrer Fahrbahnseite zuerst den Radfahrer passieren lassen, wenn der Raum zu eng für beide wird. Auf keinen Fall darf der Radfahrer auf den Gehweg oder Rinnstein abgedrängt werden, denn dadurch steigt das Unfallrisiko.

4.    Überholen eines Radfahrers

Beim Überholen sollten Autofahrer genügend Abstand lassen. Als Mindestabstand gelten 1,5 bis 2 Meter. Generell sollten Kraftfahrzeuge zur Sicherheit auf die andere Fahrbahnhälfte ausweichen, unabhängig davon, ob sie ein Auto oder einen Radfahrer überholen.

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Du hast als Radfahrer die Vorschriften mal nicht beachtet? Das rät unser Unfallexperte

Unser Unfallexperte bei ERGO, Andreas Strobel, erläutert welche Auswirkungen ein Verstoß auf deinen Versicherungsschutz haben kann.

Gilt das Handyverbot auch für das Fahrradfahren? Und welche Auswirkung hat ein Verstoß auf den Versicherungsschutz?

Die Benutzung eines Handys während der Fahrradfahrt ist nicht erlaubt. Das Bußgeld hierfür beträgt 55 Euro.

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Soweit der schlechte Teil der Nachricht. Der Gute ist, dass auch ein Unfall, der auf derart leichtsinnigem Verhalten beruht, unfallversichert ist.

Sind auch Kopfhörer mit Musik beim Fahrradfahren verboten?

Hier drückt sich der Bußgeldkatalog nicht ganz so deutlich aus. Es heißt lediglich „so laut Musik auf dem Fahrrad gehört, dass eine Behinderung entstand“. Daneben ist dann ein Bußgeld von 15 Euro vermerkt. Aber auch hier gilt: Es besteht Schutz über die private Unfallversicherung – und das, obwohl sich daraus sehr leicht gefährliche Situationen und Unfälle mit eventuell schwerwiegenden Verletzungen ergeben können.

Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es haben, wenn ich ohne Helm radfahre?

In Deutschland gibt es bislang keine Helmpflicht für Fahrräder (und im Übrigen auch nicht für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h). Schon alleine deswegen hat das Fahren ohne Helm keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Jedoch hat diese Fahrweise erheblichen Einfluss auf mögliche Kopfverletzungen nach einem Sturz. Alleine aus diesem Grund ist es ratsam, bei einer Radfahrt immer einen Helm zu tragen. Denn die gebotene finanzielle Entschädigung der privaten Unfallversicherung kann eventuell lebenseinschneidende, gesundheitliche Defizite nicht wett machen.

Habe ich generell mit Leistungskürzungen zu rechnen, wenn ich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße?

Auch dies hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Generell gilt, dass ein Verstoß – sobald er als Straftat verfolgt wird – zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bei Ordnungswidrigkeiten bleibt der Schutz aber bestehen. Eine Leistungskürzung findet in diesen Fällen ebenfalls nicht statt.

Welche Auswirkungen hat es auf meinen Versicherungsschutz, wenn ich unter Alkoholeinfluss fahre?

Die Rechtsprechung sieht bei Radfahrern eine absolute Fahruntauglichkeit ab 1,6 Promille. Ab dann kann auch bei einem Unfall kein Versicherungsschutz mehr aus der privaten Unfallversicherung geboten werden. Zur Transparenz für unsere Kunden haben wir diese und weitere Promille-Grenzen in unseren Bedingungen festgeschrieben.

Schon mal über ein Dienstfahrrad nachgedacht? Lies diesen spannenden Artikel dazu.

So, nun solltest du sicher im Sattel sein. Erzähl uns in den Kommentaren doch gerne von deinen Erfahrungen, die du beim Fahrradfahren erlebt hast


7Kommentare

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Kommentare

  • Katherine Fischer Antworten

    Das stimmt, dass es viel leichter ist, ein Fahrrad als ein Auto zu parken. Eine Freundin von mir denkt eigentlich darüber nach, ob sie ein neues Fahrrad kaufen soll, denn das alte ist kaputt. Vielleicht könnte dieser Beitrag ihr helfen, eine Entscheidung zu treffen.

  • Carina Kockelke Antworten

    Hallo Katherine,

    das ist ja eine tolle Idee von deiner Freundin. Gerade im Sommer macht ein Fahrrad sehr viel Spaß und man kann tolle Radtouren unternehmen.
    Wenn sie sich dafür entscheiden, findet sie hier Tipps, um ihr Fahrrad zu sichern:
    https://www.ergo.de/de/Produkte/Hausrat-und-Gebaeudeversicherung

    Viele Grüße von Carina aus dem Social Media Team

  • Martin Lobinger Antworten

    Ich wusste nicht, dass keine Helmpflicht für Radfahrer besteht. Mein Onkel ist leidenschaftlicher Radfahrer und trägt stets auch einen Helm beim Fahren. Er hat mich dazu motiviert, Radfahren selbst auszuprobieren – vielleicht werde ich ein neues Hobby von mir entdecken.

  • Marlon Weber Antworten

    Ich fahre selber gerne Fahrrad und möchte mich an alle Vorschriften halten. Dass Musikhören auf dem Fahrrad nicht gleich zu einem Bußgeldverfahren kommt, nur sobald eine Behinderung stattfinden, überrascht mich gerade, weil ich letztens deshalb ein Bußgeld zahlen musste. Am besten werde ich mir einen Rechtsanwalt suchen, der mir in dieser Hinsicht weiterhelfen kann.

  • Kimberly Bergmann Antworten

    Hallo Marlon,

    es freut uns, dass du unserem Artikel gelesen hast.

    Das überrascht uns gerade auch. Eigentlich ist eine Strafe ausschließlich bei einer enormen Einschränkung des Gehörs zu erwarten. Teile gerne mal deine Erfahrungen mit uns!

    Viele Grüße von Kim aus dem Social Media Team

  • Daniel Gregor Antworten

    Ich bin vor kurzem Rad gefahren und habe dabei eine Verkehrsordnung missachtet. Unbekannt war mir, dass Autofahrer bei Hindernissen die Vorfahrt gewähren müssen. Ich werde mich an einen Rechtsanwalt wenden, der das klären kann.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Daniel,

    vielen Dank für deinen Kommentar. Der Gang zum Anwalt ist sicher sinnvoll. Halte uns gerne auf dem Laufenden, was dabei raus kam.

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

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