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Die neue Freiheit: alles rund um Rollerkennzeichen und Führerscheine

Carina Kockelke

Wusstest du schon, dass ein Bayer auf seinem Motorroller in 80 Tagen um die Welt gefahren ist? Mit unseren Wegweisern durch den Führerschein-Dschungel und Tipps rund ums Kennzeichen kannst du dich bald auch schon in den Sattel schwingen … ob in die weite Welt oder nur ins Nachbardorf.

Gerade wenn du schon ein bisschen älter, aber noch nicht erwachsen bist, ist es oft schwierig, von A nach B zu kommen. Du musst zur Schule und in den Ausbildungsbetrieb oder möchtest Freunde im Nachbarort besuchen. Oder du willst einfach nur mal raus. Mit dem Fahrrad ist das alles zu weit, von deinen Eltern willst du dich auch nicht ständig chauffieren lassen und die Busse fahren – besonders auf dem Land – viel zu selten.

Nummernschild, Kennzeichen oder gar nichts? Was brauche ich eigentlich?

Als Faustregel kannst du dir merken: Wenn du eine Prüfung ablegen musst, um es fahren zu dürfen, wird ein Kennzeichen benötigt.

Für Mofas, Roller und Co. ist aber kein amtliches Kennzeichen von einer staatlichen Zulassungsbehörde nötig. Du brauchst nur ein sogenanntes Versicherungskennzeichen, das nachweist, dass du bei einem Unfall abgesichert bist. Wichtig ist, dass dieses Kennzeichen nur ein Jahr lang gültig ist, und zwar immer vom 1. März bis Ende Februar. Wenn du also einen Roller zu Weihnachten bekommst, brauchst du 2 Monate später schon wieder ein neues Kennzeichen. Weitere Background-Infos erhältst du hier. Und eine besonders gute und dabei auch noch günstige Versicherung hier.

Hast du schon mal von Elektrorollern gehört? Sie können eine nachhaltigere Alternative zu Mofa, Moped und Co. sein. Hier erfährst du mehr zum Trend Elektroroller.

Mofa fahren: Führerschein oder Prüfung oder was?

Ein Mofa ist praktisch ein Fahrrad mit einem Motor, der dich voranbringt, ohne dass du treten musst. Es darf nicht schneller als 25 km/h fahren. Streng genommen gibt es einen Mofaführerschein gar nicht, eine Prüfung musst du aber trotzdem machen – und vorher einen Kurs in der Fahrschule besuchen. Der besteht aber nur aus 6 theoretischen Einheiten mit je 90 Minuten und einer 90-minütigen Fahrstunde. Die Prüfung ist dann nur schriftlich und du erhältst am Ende eine Prüfbescheinigung.

Das Tolle ist, dass du sie in ganz Deutschland schon ab dem 15. Lebensjahr erwerben kannst!

Mopedführerschein, Rollerführerschein, Fahrerlaubnisklasse AM: alles dasselbe!

Für die nächsthöhere Stufe beim Selbstfahren können Jugendliche seit Mitte 2021 in ganz Deutschland ab 15 Jahren den Führerschein der Klasse AM machen. Der Rollerführerschein oder die Fahrerlaubnisklasse AM, wie es offiziell heißt, wird ebenfalls in der Fahrschule gemacht. Vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden theoretischer Unterricht und am Ende wird eine praktische Prüfung absolviert.

Eine bestimmte und vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden gibt es nicht, das entscheidet in der Regel die Fahrschule.

AM-Führerschein: Was darf ich fahren?

Mit deinem Rollerführerschein darfst du nicht nur Zweiräder, sondern auch Mini-Trikes fahren. Auch bei Fahrzeugen mit 4 Rädern wie z. B. Minicars darfst du dich hinters Steuer setzen. Wichtig ist nur, dass dein fahrbarer Untersatz nicht schneller als 45km/h ist. Darunter fallen also alle klassischen Motorroller (z. B. eine Vespa), deren Hubraum nicht größer als 50 Kubikzentimeter ist.

Mofa oder Roller: Was lohnt sich für wen?

Der entscheidende Unterschied ist natürlich die Höchstgeschwindigkeit.

Wenn du nur kürzere Strecken zurücklegen willst, ist ein Mofa vollkommen ausreichend. Wenn du aber längere Wege übers Land hast, dann kommst du mit einem Roller wesentlich schneller ans Ziel. Darüber hinaus sind Roller komfortabler und bieten dir mit ihrem Helmfach zusätzlichen Stauraum. Mit einem AM-Führerschein hast du außerdem viele unterschiedliche Optionen und kannst so etwa am Wochenende auf einer Quad-Strecke im Kliemann-Style durch die Landschaft pflügen.

Es gibt natürlich auch noch den A1-Führerschein, der dir erlaubt, Leicht-Motorräder zu fahren. Auch den kann man schon ab 16 Jahren machen. Die Kosten und der Aufwand liegen hier aber wesentlich höher – eher so im Rahmen des normalen Führerscheins.

Für Minderjährige wird es vielleicht auch ein bisschen schwerer, die Eltern von der Idee zu überzeugen: Leichte Motorräder schaffen nämlich locker über 100 km/h und sind somit wesentlich gefährlicher als Mopeds. Wenn du dazu trotzdem mehr wissen willst, kannst du hier weiterlesen.

E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs: Was gibt es zu beachten?

Was man so alltäglich als E-Bikes bezeichnet, sind aus offizieller Sicht eigentlich Pedelecs. Also die Teile, bei denen man treten muss, die nicht schneller als 25 km/h sind und die es im Fahrradgeschäft zu kaufen gibt. Für Pedelecs gibt es weder ein Mindestalter noch musst du einen Führerschein machen.

E-Bikes dagegen sind praktisch elektrische Mofas, d. h. man muss nicht treten. Bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit brauchst du die Mofa-Prüfbescheinigung, darüber hinaus bis 45 km/h Top-Speed den AM-Führerschein. Den brauchst du auch für S-Pedelecs, die “Super-Pedelecs”. Bei denen musst du zwar treten, allerdings schaffen die es auch bis auf 45 Sachen.

Wenn Du jetzt noch Hilfe brauchst, deine Eltern von deiner mobilen Zukunft zu überzeugen – guck dir Rebeccas Artikel an, wenn du es noch nicht getan hast. Ein gutes Argument ist sicherlich eine Unfallversicherung, über die du dich hier informieren kannst.

Ich bin neugierig: Wie kommst du gerade von A nach B? Und was waren bisher deine spannendsten Trips? Lass von dir hören!

#ERGOlebeachtsam


6Kommentare

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Kommentare

  • Klaus Antworten

    Was fehlt ist das man mit dem 125ccm bzw. A1 Führerschein auch dreirädrige PKw fahren darf.

  • Thomas Karbowski Antworten

    Gut zu wissen, dass ein Mofa nicht schneller als 25 km/h fahren darf. Mein Onkel wohnt in einer kleinen Stadt. Deshalb denkt er, dass er auch unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit für Mofas schnell genug durch die Stadt fahren wird.

  • Dennis Becker Antworten

    Mein Sohn möchte, wenn er 16 Jahre alt ist einen Rollerführerschein machen. Es ist gut zu wissen, dass man für Roller und Mofas kein richtiges Nummernschild braucht, sondern lediglich ein Versicherungskennzeichen. Nun sind wir allerdings erst noch auf der Suche nach einer vertrauenswürdigen Fahrschule.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Dennis,

    schön, dass wir dir mit unserem Beitrag helfen konnten! Wir drücken die Daumen, dass ihr schnell eine geeignete Fahrschule findet! Denkt vor allem auch an eine Unfallversicherung: https://www.ergo.de/de/Produkte/Unfallversicherung

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Jade Labrentz Antworten

    Ich wusste gar nicht, dass man für Mofas auch ein Versicherungskennzeichen braucht, wie für E-Scooter. Meine Schwester hat vor ein paar Wochen den Führerschein für die Klasse AM gemacht, ein paar km/h schneller fahren zu dürfen macht schon Spaß. Vielen Dank für den Beitrag!

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Jade,

    es freut mich sehr, dass dir unser Beitrag gefallen hat! Ich wünsche deiner Schwester viel Spaß und allzeit gute Fahrt!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

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