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Von Tischdeckentricks und Haftpflichtschäden mit Kindern

Béa Beste

Wenn auf einem Familienfest der gut bekannte Zaubertrick versucht wird, bei dem die Tischdecke weggezogen wird ohne, dass das gute Geschirr dabei zu Bruch geht, dann hat bestimmt jemand richtig Übung darin. Aber was passiert, wenn eine Zweijährige den gleichen Trick versucht? Eine Geschichte von Tischdeckentricks und Haftpflichtschäden.

In der Hotline bei meiner Haftpflichtversicherung, vor vielen, vielen Jahren:

Ich: „Ich würde gerne einen Schaden melden.“

Sachbearbeiterin: „Gern helfen wir Ihnen weiter!“

(Gekürzt: Herausgabe von Versichertennummer, Datum etc.)

Sachbearbeiterin: „Dann schildern Sie bitte, was genau passiert ist.“

„Wir waren mit der ganzen Familie und meiner fast zweijährigen Tochter Carina bei meinen Schwiegereltern im Schwarzwald eingeladen …“

Ich bin kein besonders empathischer Mensch, aber an dieser Stelle spürte ich förmlich, dass die Versicherungsmitarbeiterin es sich im Bürostuhl gemütlich machte und geistig in die Popcornschüssel griff … und ich erzählte los.

Kennt ihr den berühmten Tischdeckentrick?

Ein feierlich gedeckter Tisch mit allem Drum und Dran – und dann kommt lässig der Tischdeckentrickmeister, fasst die Tischdecke an, lächelt souverän zur Seite und Zack! Mit einem Ruck hat er die Tischdecke in der Hand und die Tischdeko steht unversehrt und kaum bewegt noch auf dem nackten Tisch.

Ich glaube, so etwas hatte meine kleine Tochter kurz vor Weihnachten im TV gesehen. Und wahrscheinlich setzte der Nachahmtrieb ein, als sie am Heiligabend die festlich gedeckte Tafel sah. Sie watschelte zielstrebig auf den Mittelpunkt des Tisches hin, jauchzte einmal laut – es sollte heißen „Schaut her!“, da bin ich mir sicher – und zog. Mit Schmackes! Entschlossenheit und Tatkraft ist generell nicht das Problem von Zweijährigen, und von meiner Tochter Carina bis heute nicht.

Wums! Klapper! Klirr!

„Oh mein Gott, hoffentlich ist dem Kind nichts passiert!“

… unterbrach an dieser Stelle die Sachbearbeiterin und ich merkte, wie ich sie jetzt liebgewann. Denn genau in dem Moment, als das passierte, war in meinem Mutterhirn, -herz und -bauch nur noch eine ganz schlimme Angst: dass mein Kind verletzt, verbrannt, erschlagen sein könnte. Dass aus dem Trümmerhaufen an Scherben, Soße und heißer Speisen der kleine Mensch, halb verdutzt und halb erschrocken, halb kichernd und halb heulend aber gänzlich unversehrt aufstehen würde, war in dem Moment ein Wunder und ein Geschenk. Mehr Weihnachten hätte in dem Moment für mich als Mutter, für uns alle als Familie nicht sein können!

Wir nahmen den kleinen Heldenmensch abwechselnd in den Arm, trösteten ihn und dann begutachteten wir die zerstörte Tafel:

Auf der Gewinnerseite: Eine wunderschöne antike Kristallkaraffe, Erbstück aus der Mitgift meiner Schwiegermutter, war intakt.

Und alles an Besteck, natürlich. Alles andere, also wertvolles Geschirr, Kristallgläser, die Tischdecke und der Tisch selbst waren so gut wie zerstört. Vom Festessen ganz zu schweigen.

Tja. Nach dem Schrecken hat uns die dann bestellte Pizza köstlich geschmeckt – und am nächsten Tag habe ich beschlossen, dass ich gern meinen Schwiegereltern den Schaden ersetzen möchte. Und da war ich nach den Feiertagen mittendrin im Telefonat mit der Versicherung. Ich kann mich nicht mehr an die Details erinnern – aber verursachen Kinder unter 18 Jahren einen Schaden, für den sie wegen fehlender Deliktsfähigkeit nicht verantwortlich sind, leistet die ERGO Haftpflichtversicherung auf Wunsch.

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Welche Sachschäden können passieren?

Ich habe in der Tollabea Community gefragt („Tollabea“ Blog von Béa Best zu Elternthemen) und hier nur einige Kostproben für euch, was alles so passieren kann:

  • Die Kombi Fensterscheiben und Bälle ist natürlich der Klassiker, aber auch Hockeyschläger, Frisbees und Konservendosen haben sich klirrenderweise ihren Weg ins Glas gebahnt. Zu „Scheiben“ gehören auch die Bildschirme von TV-Geräten oder Computern dazu …
  • Ganz beliebt unter Kita-Kindern scheint es zu sein, Kunstwerke mit Schlüsseln und spitzen Steinen an Autos anzubringen. Oder auch mit Fahrrädern direkt in Kotflügeln zu „parken“. Dies vorzugsweise an den Fahrzeugen, die von ihren Besitzern mit regelmäßigem Waschen und Wachsen auf Hochglanz gehalten werden. Beispiel: „Unser damals Vierjähriger ist mit seinen zwei Freundinnen auf dem Auto des Nachbarn herum geklettert und die haben mit ihren Gummistiefeln, da waren Steinchen in den Profilen, das Auto zerkratzt. Es war ihnen beim Spielen etwas aufs Autodach geflogen, was sie holen wollten. Die Lackierung des BMWs war eine Speziallackierung und der Schaden kostete fast (damals noch) 4.000 DM.“ – schreibt Claudia M. bei Facebook.
  • Sitzsäcke, Matratzen, Sofas und Kissen sind beim Hüpfen und Toben böse zerrissen – unvergessen bleibt der Anblick, wenn sich Styroporkugeln oder Daunenfedern in der Gegend verteilen.
  • Smartphones und teure Kameras bzw. ihre Ausstattung, werden sehr oft von Tischen gefegt. Oder: „Mein Großer hat einem anderen versehentlich den Fußball an den Arm geschossen. Der hatte sein Handy in der Hand und das ging gegen die Zähne, ganz schön heftig – Versicherung hat‘s übernommen …“ – schreibt Leserin Tina R. bei Facebook.
  • Und einige wertvollen Kunstwerke sind zu Bruch gegangen! Ganz merkwürdig: ein Fünfjähriger hat eine hüfthohe Hirschskulptur umgeworfen, deren Ohr das Laminat durchlöcherte. (@IsBieni auf Twitter)

Schon gewusst?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt bei Schadensersatzforderungen Dritter, wenn ihr versehentlich einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden bei einem anderen verursacht. Schutz bedeutet:

  • Prüfen, ob ein Anspruch berechtigt ist
  • Berechtigte Forderungen ersetzen
  • Schützen bei unberechtigten Forderungen

Aber nicht bei Schäden an eigenen Sachen, z. B. im Kinderzimmer oder von Angehörigen, die im selben Haushalt leben.

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Was lernen wir als Familien eigentlich daraus?

Erstens natürlich, dass es sinnvoll ist, eine gute Familien-Haftpflichtversicherung zu haben. Aber auch, dass Kinder aus solchen Schäden lernen können. Meine Zweijährige war damals zu jung, um zu verstehen, was der Schaden war – wir haben sie mit dem Schrecken davonkommen lassen. Und wir haben ihr, als sie älter wurde, davon erzählt, damit sie ein Gefühl für das Eigentum anderer und ihre Verantwortung bekommt.

Mit etwas älteren Kindern, ab Grundschulalter, würde ich den Antragsprozess bei einer Versicherung gemeinsam – ganz im Sinne von Co-Learning – durchlaufen. Damit sie merken, dass es nicht so einfach ist, kaputte Sachen von einer Versicherung ersetzt zu bekommen. Sondern, dass das Prinzip einer Versicherung ist, dann den Schaden zu ersetzen, wenn Fehler passiert sind, die keiner so beabsichtigt hat.

Und noch am allerwichtigsten ist es, Kindern zu vermitteln, dass nicht nur Sachen, sondern sie selbst verletzlich und kaputtbar sind – und dass bei aller Freude am Toben und Bewegen etwas Vorsicht und Achtung geboten sind.

Was ist bei euch in Sachen Haftpflichtschäden und Kinder noch alles passiert und wie seid ihr damit umgegangen?

Liebe Grüße

Béa


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