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Urlaubswünsche wahr machen: Dein Recht als Arbeitnehmer

Andreas Morawietz

Wusstest du, dass es die meisten Deutschen, befragt nach ihren Urlaubswünschen für 2023, hinaus in die Natur zieht?[1] Nach den letzten 3 Jahren ist die Reiselust größer denn je. Und die Ziele sollen vorzugsweise ruhig, ursprünglich und abseits des Massentourismus liegen, so der aktuelle Trend. Wer gern individuell und authentisch reisen möchte, sollte sich aber frühzeitig um die Organisation kümmern. Denn kleine Orte mit wenigen Unterkünften sind natürlich auch im Handumdrehen ausgebucht.

Hast du deine diesjährige Urlaubsplanung schon mit deinen Kollegen und deinem Chef abgestimmt?“

Als passionierter Weltenbummler verrate ich dir heute, was du bei der Planung beachten solltest, damit deine Urlaubswünsche wahr werden, und welche Rechte du bei deinem Arbeitgeber hast.

Andere Länder zu erkunden ist mein größtes Hobby. Ich war mittlerweile schon auf 3 Kontinenten unterwegs, und meine Liste für Urlaubswünsche wird mit jeder Reise eher noch länger. Am liebsten ziehe ich dabei mit leichtem Gepäck los, nutze die Verkehrsmittel vor Ort und lerne dabei das Land, die Menschen und deren Kultur kennen.

Besonders liebe ich es, über exotische Märkte zu bummeln, den Duft von Gewürzen und den Klang einer fremden Sprache in mich aufzunehmen. Verlockend saftige Früchte und frisch zubereitete regionale Köstlichkeiten wecken die Lust auf neue Geschmackserlebnisse. Ein Fest für alle Sinne. Allein bei der Vorstellung kommt schon Reisefieber bei mir auf – spürst du es auch?

Als Nächstes soll es für mich nach Vietnam gehen. Auf diesen besonderen Trip freue ich mich schon seit Jahren – und dieses Jahr ist es endlich soweit! Damit meinem Vorhaben auch ja nichts in die Quere kommt, habe ich meine Urlaubswünsche schon Ende des letzten Jahres mit meinem Arbeitgeber abgestimmt. Das habe ich nämlich durch mein ständiges Fernweh schnell gelernt:

Je länger die geplante Abwesenheit und je kurzfristiger der Urlaubsantrag, desto schwieriger kann es werden, grünes Licht vom Chef zu bekommen!“

Wie viele Urlaubstage habe ich überhaupt?

Das steht normalerweise in deinem Arbeitsvertrag. Wie hoch dein gesetzlicher Anspruch auf freie Tage ist, hängt davon ab, wie viel du arbeitest. Bei einer 5-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Tage im Jahr zu, bei einer 6-Tage-Woche sind es nicht weniger als 24 Tage. Viele Arbeitgeber sind aber großzügiger und gewähren etwa 30 Urlaubstage jährlich.

Falls du Minijobber bist oder in Teilzeit arbeitest, gelten für dich andere Regeln. Du darfst dich auf jeden Fall 4 Wochen pro Jahr von der Arbeit erholen. Wie viele Urlaubstage das sind, richtet sich nach der Zahl der Tage, die du durchschnittlich pro Woche arbeitest. Bei einer 2-Tage-Woche sind es 8 Tage, die du frei haben musst, damit du auf 4 Wochen kommst. Bei einer 3-Tage-Woche sind es 12.

Mein Tipp: Auch wenn du erst seit Kurzem in einem neuen Job arbeitest und noch in der Probezeit bist, hast du Anspruch auf Urlaub. Den vollen gesetzlichen Urlaub kannst du zwar erst 6 Monate nach Beginn deines neuen Arbeitsverhältnisses verlangen. Aber du erwirbst für jeden vollen Monat, den du schon bei der neuen Firma bist, rechnerisch ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Diesen kannst du bereits für deine Urlaubswünsche nutzen.

Den „Sommerurlaub“ im Februar nehmen?

Ich kann es gar nicht oft genug betonen: Fang möglichst früh mit der Vorbereitung an – besonders, wenn du einen längeren Urlaub planst. Denn auf dem Weg zum Traumziel lauern einige Stolpersteine …

Du weißt so wie ich schon, wo es für dich hingehen soll? Und welche die beste Jahreszeit für deine Urlaubsreise ist? Für meinen Vietnam-Trip ist das nämlich beispielsweise nicht der Sommer, sondern es sind die Monate Februar bis April. Da ich das ganze Land von Nord nach Süd bereisen möchte, bin ich in der Zeit am sichersten, was Temperaturen und Witterung betrifft.

Informiere dich am besten erst mal gründlich über dein Reiseziel, die Verfügbarkeit von Transportmitteln und Unterkünften, Visa- und Impfbestimmungen und andere Details, die womöglich zeitlichen Vorlauf brauchen.“

Mein Tipp: Es muss nicht immer ein Fernziel sein, das sich nur per Flugzeug erreichen lässt. Zumindest in Europa sind auch der Zug, das eigene Auto sowie zunehmend Wohnmobile und Camper beliebte Alternativen. Nachdem du dich für dein Reiseziel und das gewünschte Transportmittel entschieden hast, kannst du dir praktische Checklisten für deine Urlaubsplanung herunterladen. Damit du auch für die Reise selbst auf alles vorbereitet bist und sie entspannt antreten kannst.

Mein Chef muss meine Urlaubswünsche ja genehmigen. Oder?

Sobald deine Urlaubswünsche Form annehmen und du dich auf einen Monat und vielleicht sogar schon ein konkretes Reisedatum festgelegt hast, solltest du das Gespräch mit deinem Chef suchen – und zwar unbedingt, bevor buchst.

Denn: Rechtlich gesehen muss dir dein Arbeitgeber den Urlaub zwar genehmigen. Aber nicht ausgerechnet an dem von dir gewünschten Datum, falls triftige Gründe dagegensprechen. Das kann ein großer Auftrag sein, dessen Abwicklung in die gewünschte Urlaubszeit fällt. Oder Personalknappheit, weil eine Kollegin gerade zu der Zeit in Mutterschutz gehen wird. Oder die Tatsache, dass der Abteilungsleiter in der Zeit selbst schon freigenommen hat. Oder, oder, oder …

Mein Tipp: Meine Kollegen und ich sprechen uns vorher immer schon mal untereinander ab, bevor wir unsere Urlaubswünsche einreichen. Zum Glück haben wir recht unterschiedliche Bedürfnisse: Ich bin nicht auf die Schulferien angewiesen. Und viele meiner Traumziele bereise ich am liebsten außerhalb der sommerlichen Hauptsaison. Da gibt es selten Überschneidungen. Und falls doch mal mehrere von uns gleichzeitig freinehmen möchten, finden wir eigentlich immer einen guten Kompromiss.

Wer seine Urlaubswünsche zuerst äußert, bekommt zuerst frei

Ein großer Vorteil einer frühzeitigen Urlaubsplanung: Hat der Chef keine Bedenken und genehmigt die Auszeit, bist du weitgehend sicher. Kommt nach dir jemand auf eine ähnliche Idee und möchte zur selben Zeit Urlaub einreichen, hat er unter Umständen das Nachsehen. Denn: Wer zuerst beantragt hat, hat das Ticket zum Verreisen in der Tasche.

Wollen Kollegen zur selben Zeit freinehmen und können sich nicht einigen, kann (oder eher: muss) der Arbeitgeber entscheiden, wem er den Urlaub genehmigt. Oft geben dann soziale Kriterien den Ausschlag. Hatten andere Kollegen beispielsweise schon länger keinen Urlaub mehr oder brauchen nach längerer Krankheit etwas Zeit, um sich zu erholen, haben sie Vorrang.

Ein weiteres Kriterium können schulpflichtige Kinder sein. Spätentschlossene haben also unter Umständen schlechte Karten, falls andere ähnliche Urlaubswünsche haben.

Gerade wenn du mit Kindern verreist, ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Mit dem Tarif FamilyMed RDN der DKV kannst du Kinder bis 25 Jahre einfach mitversichern.

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Mein Tipp: Lass dir die Genehmigung des beantragten Urlaubs nach Möglichkeit schriftlich geben. Zwar ist eine mündliche Zusage auch gültig, aber im Nachhinein schwer zu beweisen. Sagt dein Chef weder ja noch nein – etwa, weil er noch offene Fragen klären möchte – und äußert sich später nicht mehr dazu, darfst du auf keinen Fall buchen. Solange du keine explizite Antwort auf dein Urlaubsgesuch erhalten hast, musst du es rechtlich gesehen als abgelehnt betrachten.

Im Zweifel solltest du juristischen Rat einholen, wie du dein Recht auf Urlaub durchsetzen kannst. Dafür lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung. Gut zu wissen: Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice vermittelt kompetente Anwälte für eine telefonische Sofortberatung. Und das ganz ohne Wartezeit.

Gemeinsame Urlaubswünsche machen es kompliziert

Das ganze Vorhaben kann noch um einiges anspruchsvoller werden, falls du nicht alleine reisen willst. Welcher Reisetyp bist du – und machst du dich lieber alleine, zu zweit oder in der Gruppe auf den Weg?

Ich habe die tollsten Reisen mit meiner Frau zusammen gemacht. Falls du nicht gerade Single bist, willst du deinen Urlaub wahrscheinlich auch am liebsten gemeinsam mit deinem Lieblingsmenschen genießen. Nur sind deine Mitreisenden ja meist ebenfalls berufstätig und sollten frühzeitig Urlaub eingereicht haben, wenn ihr am Ende gemeinsam im selben Flieger sitzen wollt. Das bedeutet dann den ganzen Aufwand für Absprachen und Abwägung der Interessen mal 2.

Ich kenne einen Fall, in dem 2 Pärchen am Ende mit dem Zug an die Ostsee gefahren sind, anstatt kurzfristig gemeinsam Last Minute auf die Malediven zu fliegen. Der Grund: Die Planung war so komplex und stressig, dass sie am Ende einen zusätzlichen Urlaub gebraucht hätten, um sich davon zu erholen 😉

Genehmigt, gebucht, gecancelt …

Nun habt ihr aber alles richtig gemacht, das Datum steht, der Urlaub ist genehmigt, die Tickets gebucht – und ihr sitzt auf gepackten Koffern. Steht der Traumreise also nichts mehr im Weg? Weit gefehlt:

Unvorhergesehene Ereignisse können immer passieren – und im äußersten Notfall steht das Weisungsrecht deines Chefs über deinen Urlaubswünschen.“

Das heißt: Der Chef darf deinen Urlaub tatsächlich bis zuletzt noch streichen. Dafür müssen allerdings Gründe vorliegen, die wirklich existenziell sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die halbe Belegschaft gleichzeitig an einem Virus erkrankt und deswegen die Produktion zum Erliegen kommen könnte.

Falls der Betrieb ohne dich nicht weiterlaufen würde, kann der Arbeitgeber anordnen, dass du deinen Urlaub nicht antrittst. Oder schlimmstenfalls sogar umkehren musst, nachdem du schon abgereist bist. Selbstverständlich muss der Chef dafür die gesamten Kosten übernehmen. Ein schwacher Trost.

Mein Tipp: In einem solchen, zum Glück wirklich ganz seltenen Fall, solltest du dich der Anordnung besser nicht widersetzen: Ignorierst du die Rücknahme deines Urlaubs, riskierst du eine Abmahnung und sogar die Kündigung. Das gilt sogar dann, falls sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Streichung des Urlaubs rechtswidrig war.

Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

Auch wenn ich oft und auch mal länger auf Reisen bin: Es kam auch bei mir schon vor, dass ich meine freien Tage bis Dezember noch nicht komplett verbraucht und als Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen habe. Früher konnte der noch automatisch verfallen.

Seit einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 muss dein Arbeitgeber dich dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und dich darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tut er das nicht, bleibt dein Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen. Das gilt sogar für zurückliegende Jahre, wenn Tage verfallen sind, ohne dass dein Chef dich zuvor entsprechend aufgeklärt hatte. Denn Urlaub ist schließlich dazu da, dass du dich von deiner Arbeit ausreichend erholen kannst.

Deshalb ist es auch rechtlich nicht zulässig, den Urlaub auszubezahlen. Das ist jetzt nur noch in Sonderfällen möglich, etwa wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du deinen Urlaub bis zum Ausscheiden aus der Firma nicht mehr antreten kannst.

Unentdeckte Nahziele

Nachdem du nun ein Pro in Sachen Urlaubsplanung bist und deine Rechte genau kennst, musst du nur noch dein nächstes Reiseziel entdecken. Zieht es dich ans andere Ende der Welt wie mich – oder entdeckst du lieber Orte in deiner Umgebung? Hast du auch eine Liste mit Urlaubswünschen oder bist du eher der spontane Reisetyp?

Falls du für deine nächste Reise noch Inspirationen suchst, habe ich noch einen Geheimtipp für dich: Osteuropa.“

Viele wissen gar nicht, wie viel es in diesen touristisch noch weitgehend unentdeckten Ländern zu sehen gibt. Als ich vor 3 Jahren nach Montenegro in die Berge gefahren bin, war ich restlos begeistert. Das war bisher definitiv einer meiner schönsten Wanderurlaube – und voll im Trend, was Erholung abseits ausgetretener Pfade und nah an der Natur betrifft!

Schreib mir gern in die Kommentare, wohin es für dich als Nächstes geht! Vielleicht kann ich mich dann von dir für mein nächstes Reiseziel inspirieren lassen 😊

[1]https://www.lebensartmagazin.de/2022/09/15/deutschlands-reisetrends-fuer-2023/

#EinfachWeilWichtig


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