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Rechtsschutz kurios: Vermieter als Schnarchnase?

Andreas Morawietz

In mancher Hinsicht könnte es einem ganz recht oder zumindest egal sein, wenn der eigene Vermieter eine ziemliche Schnarchnase ist. Aber dann nicht, wenn er zum Schnarchen die von dir gemietete Wohnung haben will!

Die Hürden, eine Wohnung wegen Eigenbedarf wieder zu kündigen, sind vom Gesetz her hoch gehängt. Das dient dem Mieterschutz. Aber in einem vor Gericht entschiedenen Fall durfte der Vermieter die Wohnung kündigen, um künftig dort seine Ehefrau schlafen zu lassen. Sie sollte so seinem chronischen Schnarchen entgehen.

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Der Vermieter war medizinisch bestätigt ein starker Schnarcher, und seine Ehefrau konnte das nicht mehr aushalten. Sie wanderte regelmäßig auf die Couch aus und litt wegen des Schlafmangels unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Die vermietete Wohnung befand sich im gleichen Haus. Deswegen sollte der Schlaf der Ehefrau und somit das Eheglück gerettet werden, indem die vermietete Wohnung als weiteres Schlafzimmer für die Vermieter genutzt wird.

Das Gericht hielt die Kündigung für berechtigt. Dies unter anderem auch, weil es bei Abschluss des Mietvertrages noch so aussah, als würde der Vermieter sein Schnarchproblem anders lösen können. Außerdem hatte der Vermieter nach Ansicht des Gerichts auch medizinisch alles versucht, um sein Schnarchen in den Griff zu bekommen. Leider vergeblich.

Amtsgericht Sinzig und Landgericht Koblenz, Az: 4 C 1096/97.


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