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Das schaffe ich alleine!? Wann eine Vorsorgevollmacht wichtig ist

Ewelina Zolneczko

Hilfe annehmen im Alter oder bei Krankheit – häufig fällt uns das schwer. Unsere Kollegin Christiane Marsing ist seit Jahren ehrenamtlich in der Sterbebegleitung tätig und schildert uns ihre Alltagserfahrungen. Sie gibt wertvolle Tipps und erklärt, warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist. 

Christiane, du arbeitest als Hospizbegleiterin. Die Aussage „Das schaffe ich alleine!“ hörst du häufig. Hilfe wird nicht immer dankend angenommen. Wie erhältst du Zugang zu einer kranken Person?

Meiner Erfahrung nach merkt der Betroffene meist nicht wirklich, dass er Hilfe braucht. Häufig bemerken es zuerst die Angehörigen oder auch der Hausarzt, der die Krankengeschichte kennt und Veränderungen dementsprechend bemerkt. Je nach Vertrauensverhältnis klärt der Arzt über den jeweiligen Zustand auf und empfiehlt einen Pflegedienst, der den genauen Bedarf prüft und den Kranken individuell unterstützt.

Je nach Temperament und Charakter nimmt der Erkrankte die Angebote an. Manche brauchen erst die eigene, schmerzhafte Erfahrung, wenn der Alltag nicht mehr so einfach zu gestalten ist. Ich persönlich finde es immer gut, ein Angebot zur Verfügung zu stellen; man sollte es aber keinem aufzwingen.

Christiane, welche Dokumente sind deiner Erfahrung nach notwendig, um einem kranken Menschen eine gute Pflege ermöglichen und im Todesfall seine Nachsorge organisieren zu können?

Ich empfehle dringend eine Vorsorgevollmacht. Damit gelingt es, schnell wichtige Entscheidungen treffen zu können, wenn die kranke Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine Krankenakteneinsicht beispielsweise ist nur mit einer Vorsorgevollmacht möglich. Ebenso die Herausgabe von ärztlichen Befunden, um weitere Arzt- und Kliniktermine für den Betroffenen organisieren zu können.

Diverse Hospizvereine bieten dazu kostenlose Beratungen an.

Ohne Vorsorgevollmacht vollkommen machtlos? Das solltest du wissen

Person füllt die Formulare für eine Vorsorgevollmacht aus

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht überträgst du deine bürgerlichen Rechte einem Dritten (z. B. die Entbindung der Schweigepflicht). Die Vorsorgevollmacht gibt dir die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Es sollte allerdings nur eine Person bevollmächtigt werden, nämlich diejenige, der du uneingeschränkt vertraust und von der du überzeugt bist, dass sie in deinem Sinne handeln wird.

Wichtig: Eine Vollmacht kann auch ausgeübt werden, wenn der Vollmachtgeber noch entscheidungsfähig ist. Es kann aber auch vereinbart werden, dass der Bevollmächtigte erst von der Vorsorgevollmacht Gebrauch machen darf, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, über seine Angelegenheiten zu entscheiden.

Gut zu wissen:

  • Der Bevollmächtigte übernimmt die von dir vorab festgelegten Wünsche, wenn du nicht mehr in der Lage bist, selbst Entscheidungen zu treffen.
  • Durch eine Vorsorgevollmacht vermeidest du eine gesetzlich festgelegte Betreuung.
  • Du kannst Musterdokumente selbst runterladen und privat aufbewahren.
  • Du kannst die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Bevollmächtigte benötigt dafür lediglich die aktuelle Kopie.
  • Die Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beglaubigt werden und du brauchst keinen Zeugen.
  • Die Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod hinaus. Das ist wichtig, da nach dem Tod vieles zu erledigen ist, z. B. die Kündigung von Verträgen, Datenverwaltung, Wohnungsauflösung etc.

Wo beantrage und hinterlege ich eine Vorsorgevollmacht?

Vorgefertigte Formulare findest du im Buchhandel oder bei Hospizvereinen.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet dir eine aktuelle Mustervorlage mit allen wichtigen Information zum Ausfüllen des Dokuments an. Die aktuelle Fassung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz ist bundesweit geschätzt. Diese kannst du bei deinen privaten Unterlagen ablegen. Händige deinem Bevollmächtigten eine Kopie zur Aufbewahrung aus.

Die Vorsorgebevollmächtigung selbst und den Namen der bevollmächtigten Person/en kannst du auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online registrieren lassen.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht besitze?

In diesem Fall fragt das Gericht im engsten Familienkreis nach, wer die Betreuungsvollmacht übernehmen wird und setzt diese Person als Betreuer ein. Dieser Betreuer ist nach dem Patientenverfügungsgesetz berechtigt, den gemutmaßten Willen des Patienten festzustellen.

Erbschein, Betreuungs- und Patientenverfügung – welches Dokument regelt was?

Ersetzt die Vorsorgevollmacht den Erbschein?

Nein, die Vorsorgevollmacht ersetzt nicht den Erbschein, da der Betreuer nicht gleich der Erbe ist.

Wie sieht der Widerruf oder eine Änderung einer Vorsorgevollmacht aus?

Versieh die Vorsorgevollmacht mit aktuellem Datum sowie deiner Unterschrift und leg sie an einen für jeden erkennbaren Aufbewahrungsort.

Wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung ist festgelegt, wer als Betreuer die Vollmachten übertragen bekommt. Hast du keine Vollmacht erteilt und kannst deine Angelegenheit nicht selbst organisieren, stellt dir das Gericht einen Amtsbetreuer zur Verfügung. Dieser übernimmt die Aufgaben dann kostenpflichtig. Da ein Fremder die Wünsche des Sterbenden nicht so gut umsetzen kann, empfiehlt Herr Dr. Hanke, der Leiter des Hospizvereins Fürth e.V. immer einen Angehörigen oder guten Freund miteinzubeziehen.

Was regelt eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung werden lediglich ärztliche Maßnahmen festgelegt, die bei medizinischen Maßnahmen gewünscht sind. Je eindeutiger die Verfügung formuliert ist, desto besser kommen die Angehörigen damit zurecht. Das ist die Untervollmacht der Vorsorgevollmacht.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung sinnvoll?

Laut Herrn Dr. Hanke, Leiter des Hospizvereins Fürth e.V., sollte jeder ab 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung ausfüllen, denn Schicksalsschläge, plötzliche Unfälle oder Krankheiten nehmen einem plötzlich die Möglichkeit der Einwilligungsfähigkeit. Es empfiehlt sich, die Vollmacht regelmäßig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine erneute Überarbeitung ist sinnvoll, wenn eine wesentliche Änderung der persönlichen Lebensumstände, insbesondere im gesundheitlichen Bereich eintritt.

Christiane, als Pflegende selbst stößt man auch an seine Grenzen. Wer gibt pflegenden Angehörigen Hilfestellung?

Bedingt durch meine jahrelange Zusammenarbeit, empfehle ich immer die Kontaktaufnahme mit den Koordinatorinnen von Hospizvereinen, wie z. B. dem Hospizverein Fürth e.V. Diese führen gern ein persönliches Gespräch und bieten über den Hospizverein kostenlos Gruppen- und Einzelsupervisionen an.

Dazu gibt es auch interessante Vorträge, Seminare und Veranstaltungen, die einem Antworten auf Fragen zum Thema Sterben, Tod und Trauer geben. Wichtig ist, dass du Hilfe annimmst und dich in guten Zeiten bereits absicherst und vorbereitest z. B. mit einer Sterbegeldversicherung, mit der du zu Lebzeiten schon alles für den Todesfall regeln kannst.

Hast du dich zuvor schon mit dem Thema auseinandergesetzt oder Erfahrungen damit im Familien- oder Bekanntenkreis gesammelt? Kommentiere gerne unter diesem Beitrag!


4Kommentare

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Kommentare

  • Oscar Albrecht Antworten

    Ein sehr interessanter Beitrag. Die Information, was alles mit Patientenverfügung zusammenhängt, war sehr hilfreich. Vielen Dank dafür.

  • Carina Kockelke Antworten

    Hallo Oscar,

    wie schön, dass dir unser Beitrag gefällt. Es freut uns sehr, dass du hilfreiche Informationen gefunden hast.

    Viele Grüße
    Carina

  • JJ Antworten

    Dieses Rechtsgebiet finde ich sehr interessant. Wenn man Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht hat, dann sollte man sich aber lieber an einen Anwalt wenden.

  • Carina Kockelke Antworten

    Hi JJ,

    da hast du Recht. Unser Beitrag ist ein erster Einstieg zu diesem Thema und eine erste Informationsquelle.

    Viele Grüße aus dem Social-Media-Team

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