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Wird eine Sterbegeldversicherung bei Hartz IV angerechnet?

Roland Farnbacher

Wie sinnvoll ist die Sterbegeldversicherung und wie ist die Vorsorge vor staatlichem Zugriff geschützt? Ist die Versicherung bei Bezug von Hartz V auch sinnvoll? Hier findest du alle Infos.

Welche Absicherungen sind als Bestattungsvorsorge geeignet und sicher?

Noch bis 2004 gab es von den gesetzlichen Krankenkassen beim Tod eines Mitglieds einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten. Seitdem muss für die eigene Beerdigung in der Regel komplett privat vorgesorgt werden.

Eine Risikolebensversicherung ist in diesem speziellen Fall nicht die beste Alternative. Erstens erfolgt vor dem Abschluss immer eine umfangreichere Gesundheitsprüfung. Zweitens bietet sie – im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung – nach Ende der Beitragspflicht keinen lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Vorsorgearten wie beispielsweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder klassische Lebensversicherungen müssen unter Umständen vor dem Bezug von Sozialhilfe aufgelöst werden. Daher sind sie als Bestattungsvorsorge ebenfalls weniger zu empfehlen.

Gute Alternativen sind eine Sterbegeldversicherung oder die Anlage auf einem Treuhandkonto.

Was verbirgt sich hinter Sterbegeldversicherung und Treuhandkonto?

Ein Treuhandkonto wird in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung geführt. Auf ein solches Konto kann beispielsweise ein einmaliger Geldbetrag zur Vorsorge für die eigene Bestattung eingezahlt werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass kurzfristig ein größerer Geldbetrag zur Hand sein muss. Beim Tod wird das angelegte Guthaben inklusive Zinsen an den gewünschten Bestatter ausgezahlt. Dieser führt mit dem angesparten Geld die Beerdigung nach den Vorstellungen des Verstorbenen durch.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine besondere Form der Kapitallebensversicherung zur Absicherung des Todesfalls. Versicherte können so mit geringen Monatsbeiträgen Vorsorge für die Kosten ihrer Beerdigung treffen. Sterbegeldversicherungen sind also auch für Menschen geeignet, die nicht auf einen Schlag eine größere Summe anlegen können. Die Höhe der Beiträge hängt vor allem vom Alter und teilweise vom Gesundheitszustand des Versicherten ab.

Hartz IV Empfänger öffnet sein Portmonee und zählt seine Geldscheine nach

Ist eine Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Staats geschützt?

Leicht gerät man im Laufe des Lebens einmal in einen finanziellen Engpass, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit. Was ist, wenn Betroffene in Zuge dessen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und zum Beispiel Hartz IV beziehen? Müssen diese im schlimmsten Fall sogar um ihre Reserven fürchten, die zur Bestattungsvorsorge dienen sollten? Das Oberlandesgericht Schleswig hat bereits 2007 entschieden: „Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen.“ (Aktenzeichen 2 W 252/06) Das heißt, auf das durch eine Sterbegeldversicherung angesparte Geld wird in der Regel nicht zugegriffen.

Auch der Bundesgerichtshof hat Ende 2007 eine Entscheidung gefällt, nach der eine Sterbegeldversicherung als „zweckbestimmte Bestattungsvorsorge“ unter bestimmten Umständen vor dem Zugriff des Sozialamts sicher ist. Die Richter vertraten dabei folgende Meinung: „Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.“ Hier kannst du das Urteil im Volltext abrufen.

Welche Vorteile hat eine Sterbegeldversicherung noch?

Oft wird argumentiert, dass anstelle einer Sterbegeldversicherung das Geld doch auf einem Bankkonto angelegt werden solle. Auf den ersten Blick mag das stimmen. Doch neben dem Vorteil des Pfändungsschutzes dauert es auf einem Bankkonto viele Jahre, bis der gleiche Betrag zur Verfügung steht. Soll beispielsweise auf einem Sparbuch eine Endsumme von 5.000 Euro erreicht werden, so müssten (bei 1 Prozent Zinsen) für 17 Jahre und einen Monat Beträge in Höhe von monatlich 22,41 Euro eingezahlt werden. Verstirbt der Sparer vorher, steht nur das, bis dahin angesparte Geld, zur Verfügung.

Bei einer Sterbegeldversicherung von ERGO erhält die festgelegte bezugsberechtigte Person bereits nach kurzer Aufbauzeit (1 oder 3 Jahre) die volle Versicherungssumme. Stirbt der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls, zahlen wir sogar sofort ab Vertragsbeginn die volle Leistung aus. Stirbt die Person während der Aufbauzeit, werden die, bis dahin eingezahlten Beiträge, natürlich erstattet. Weitere Services wie beispielsweise ein Ordner mit wichtigen Tipps rund um Erbe und Bestattung oder die Empfehlung eines seriösen Bestatters in Ihrer Nähe runden die Vorsorge ab. Zusätzlich haben sie ab sechs Monaten nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf eine einmalige telefonische Beratung zu Testament und Erbrecht durch einen Anwalt.

ERGO bietet zwei Varianten der Sterbegeldversicherung an

  1. Die klassische Variante ist preiswert und ohne Gesundheitsfragen.
  2. Die besonders günstige Variante gibt es mit zwei einfachen Gesundheitsfragen, die lediglich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden müssen.

Du fragst dich, warum es überhaupt Gesundheitsfragen gibt? So halten wir das Risiko für unsere Versichertengemeinschaft gering und können allen Kunden dauerhaft faire Beiträge anbieten.

Egal für welche Variante der Sterbegeldversicherung du dich entscheidest: Du schützt deine Hinterbliebenen vor hohen Bestattungskosten, die diese ansonsten zusätzlich zum Verlust eines geliebten Menschen tragen müssten. Denn für eine würdevolle Bestattung können schnell Beträge von weit über 5.000 Euro zusammenkommen.

Hast du weitere Fragen zum Thema oder sogar schon eigene Erfahrungen in der Familie gesammelt? Dann kommentiere gerne unter diesem Beitrag.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich als erste Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen!


30Kommentare

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Kommentare

  • Brigitte Pompetzki Antworten

    Hallo, ich habe noch eine Frage bei Erbschaft eines Hartz IV Empfängers.
    Er muss das Erbe melden und hat lediglich einen Freibetrag von 100 €, der Rest wird mit 90 % angerechnet. Der Betreffende hat keine Sterbegeldversicherung und würde gerne von der Erbschaft in eine einzahlen oder einen Treuhandvertrag bei einem Bestatter machen. Das würde ihm vom Jobcenter nicht bewilligt?

  • Carina Kockelke Antworten

    Hallo Brigitte,

    vielen Dank für deinen Kommentar.

    Deine Frage aus ERGO-Sicht zu beantworten ist leider sehr schwierig, da es hier um das Thema Sozialhilfe geht und somit nicht in unseren Versicherungsbereich fällt.
    Wir können dir daher nur empfehlen, dich an Organisationen wie die Caritas oder die AWO zu wenden. Dort kannst du dich zu diesem Thema kostenlos beraten lassen.
    Des Weiteren könnte man sich in diesem Punkt auch anwaltliche Hilfe holen. Das ist eine gute Option, aber keine kostenlose Variante.

    Viele Grüße wünscht Carina aus dem Social Media Team

  • Sven Bergmann Antworten

    Danke für die Erklärung, was man unter einem Treuhandkonto versteht. Meine Mutter würde gerne für ihre eigene Bestattung Vorkehrungen treffen und ein Treuhandkonto scheint mir in diesem Fall sehr geeignet. Denn dann wird im Todesfall das angelegte Guthaben inklusive Zinsen direkt an das gewünschte Bestattungsinstitut ausgezahlt, damit dieses die Beerdigung nach den Wünschen meiner Mutter umsetzen kann.

  • Sophia Linz Antworten

    Hallo Sven,

    es ist auf jeden Fall immer gut, wenn man sich mit möglichen Vorkehrungen auseinandersetzt. Falls du dich noch einmal genauer über das Thema „Sterbegeld“ informieren möchtest, kannst du hier recherchieren: https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung

    Alles Gute für deine Mutter und viele Grüße von Sophia aus dem Social Media Team

  • Fynn Muller Antworten

    Das Thema Sterbegeldversicherung interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

  • Joachim Hussing Antworten

    Danke für die Info über Tod und Versicherung. Mein Großvater ist kurz vor dem Sterben. Ich werde diese Informationen mit meiner Familie teilen, während wir versuchen, die Beerdigung zu planen.

  • Kimberly Bergmann Antworten

    Hallo Joachim,

    das tut uns wirklich sehr leid.
    Wir sind froh, dass wir dir mit unseren Tipps in dieser schweren Zeit ein wenig helfen können.

    Viele Grüße wünscht Kim aus dem Social Media Team

  • Kira N. Antworten

    Danke für diesen Beitrag zur Sterbegeldversicherung. Gut zu wissen, dass sie die Verwandten vor hohen Kosten schützt. Ich plane gerade zusammen mit einem Bestattungsunternehmen eine Trauerfeier und mache mir nun auch Gedanken, ob ich eine solche Versicherung brauche.

  • Kimberly Bergmann Antworten

    Hallo Kira,

    danke für deinen Kommentar.

    Sich vorab über eine Absicherung Gedanken zu machen, ist auf jeden Fall von Vorteil.
    Informiere dich gerne mal unter https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung .

    Viele Grüße von Kim aus dem Social Media Team

  • Marlon Weber Antworten

    Ich selber bin Hartz-IV-Empfänger. Neu war für mich herauszufinden, dass eine Sterbegeldversicherung für Menschen geeignet ist, die keine größeren Summen zu einem bestimmten Zeitpunkt anlegen können. Am besten lasse ich mich von einem Rechtsanwalt beraten, um die beste Alternative für mich zu finden.

  • Kimberly Bergmann Antworten

    Hallo Marlon,

    schön, dass du unseren Beitrag gelesen hast! 🙂

    Eine Sterbegeldversicherung kann in jedem Fall von Vorteil sein. Vor Allem wenn man keinen höheren Betrag zur Seite legen kann.
    Informiere dich gerne mal unter: https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung

    Viele Grüße wünscht Kim aus dem Social Media Team

  • Pierre Durand Antworten

    Vielen Dank für den Beitrag zur Sterbegeldversicherung bei Hartz IV. Unsere Nachbarin ist vor kurzem gestorben und die Familie plant die Bestattung und hofft, dass die Sterbegeldversicherung einspringt. Gut zu wissen, dass eine Bestattungsvorsorge je nach Situation vor dem Sozialamt geschützt ist.

  • Peter Buschman Antworten

    Wir wollen uns schon jetzt auf den Tod vorbereiten und alle nötigen Maßnahmen ergreifen. Es ist gut zu wissen das im Falle von Arbeitslosigkeit der Staat nicht auf die Bestattungsvorsorge greift. Hoffentlich finden wir ein Bestattungsunternehmen, das uns da beraten und helfen kann.

  • Julian Klaas Antworten

    Ich beschäftige mich gerade mit meiner Sterbegeldversicherung, weil ich Hartz-IV beziehe. Es war daher interessant zu lesen, dass die Risikolebensversicherung in diesem Falle nicht die beste Alternative ist, weil kein guter Versicherungsschutz besteht. Hoffentlich finde ich einen Bestatter, der mich für das Thema besser beraten kann.

  • Nina Hayder Antworten

    Mein Mann und ich möchten einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Gut zu wissen, dass auch eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann. Wir werden uns darüber informieren lassen.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Nina,

    gut, dass Ihr für den Fall der Fälle vorsorgt! Schaut euch doch gerne mal unsere Stebegeldversicherung an: https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Nina Hayder Antworten

    Ich möchte mich jetzt schon auf meine Bestattung vorbereiten. Gut zu wissen, dass ich dies mit einer Sterbegeldversicherung machen kann. Ich werde mir einen Bestatter in Weiden suchen, um mich darüber zu informieren.

  • Isabel Müller Antworten

    Hallo Nina,

    gut, dass du dir Gedanken zu deiner Absicherung machst.

    Alles für den Ernstfall geregelt zu haben, wird dir und deiner Familie bestimmt ein Stück Sicherheit geben.

    Viele Grüße wünscht Isabel aus dem Social Media Team

  • Mario Schwarz Antworten

    Ich wusste gar nicht, dass es noch bis 2004 einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten gab. Mein Bruder ist seit einem Jahr an Krebs erkrankt und bat mich letztens, ihm mit der Vorsorge für die Bestattung behilflich zu sein. Auch wenn es für mich selbst schwer ist, werde ich für ihn ein vertrauenswürdiges Bestattungsinstitut aufsuchen.

  • Isabel Müller Antworten

    Hallo Mario,

    danke für deinen Kommentar. Schön, dass du für deinen Bruder da bist und ihm hilfst
    Gerne könnt ihr euch mal unsere Sterbegeldversicherung ansehen:
    https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung

    Wir wünschen dir und deinem Bruder weiterhin alles Gute!

    Viele Grüße von Isabel aus dem Social Media Team

  • Tommy Neumann Antworten

    Ich lebe momentan von Hartz IV und möchte eine Sterbegeldversicherung abschließen. Gut zu wissen, dass bei einer Arbeitslosigkeit der Staat nicht auf das zusammengesparte Geld der Sterbegeldversicherung zurückgreift. Ich denke, ich werde mich demnächst darum kümmern.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Tommy,

    schön, dass dir unser Beitrag geholfen hat. Eine Sterbegeldversicherung kann in jedem Fall von Vorteil sein. Informiere dich gerne mal unter https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Anton Schneider Antworten

    Ein guter Bekannter von mir hat vor kurzem auch einen Verlust erlitten und ist finanziell nicht so gut aufgestellt. Gut zu wissen, dass man diesbezüglich versichert ist. Ich hoffe, dass er sich bei einem Beerdigungsinstitut diesbezüglich informiert hat.

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Anton,

    es freut mich, dass wir Dir mit unserem Artikel weiterhelfen konnten. Ich wünsche deinem Freund nur das Beste und natürlich herzliches Beileid zu seinem Verlust.

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • nina Antworten

    Wir möchten Vorsorge für unsere Bestattungen treffen. Durch den Beitrag wissen wir, dass mit einer Sterbegeldversicherung am besten möglich ist. Wir werden uns aber auch über das Treuhandkonto informieren.

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Nina,

    es freut mich, dass wir dir mit unserem Beitrag weiterhelfen konnten. Es ist auf jeden Fall immer gut, wenn man sich mit möglichen Vorkehrungen auseinandersetzt!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • Anton Schneider Antworten

    Ich frage mich, warum der Zuschuss geändert wurde. Ich denke, dass Menschen mit weniger Einkommen diesbezüglich besser eine Beratung für Bestattungen zur Seite ziehen. Damit es auch finanziell stemmbar ist.

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Anton,

    ja, das stimmt, für viele Menschen ist so etwas eine schwere finanzielle Belastung. Vielen Dank für dein Feedback!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • Mirko Antworten

    Hallo, ich als ALG II Empfänger kann ich mir eine Sterbegeldversicherung ohne Anrechnung, bzw. erst Verbrauch aufnehmen?

    Kann mir jemand etwas darüber sagen?

    Danke

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Mirko,

    schau doch mal unter https://www.ergo.de/de/Produkte/Sterbegeldversicherungen/Sterbegeldversicherung, vielleicht helfen dir die Infos dort weiter. Oder du rufst meine Kollegen an, die können deine Frage bestimmt beantworten. Die Nummer findest du rechts oben auf der Sterbegeld-Seite.

    Viele Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

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